- Schuldnerberatung
- Schụld|ner|be|ra|tung, die:Beratung verschuldeter od. überschuldeter Personen durch Verbraucherverbände, Selbsthilfeorganisationen, kommunale Behörden o. Ä.
* * *
Schuldnerberatung,die von Verbraucherverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder kommunalen Behörden geleistete Hilfe gegenüber verschuldeten (überschuldeten) Personen (private Haushalte). Schuldnerberatungstellen sind seit Anfang der 1980er-Jahre eingerichtet; ihre Zahl beträgt etwa 700, die größtenteils auf freiwilliger Basis in der »Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.« (Sitz Kassel) zusammengefasst sind. - Das wesentliche Ziel der Schuldnerberatung ist, eine tragbare Rückzahlung der Schulden zu erreichen, um einen gesellschaftlichen Abstieg der Betroffenen zu vermeiden. Hierzu werden u. a. Haushalts- und Finanzierungspläne beraten, Gläubigerforderungen überprüft, rechtlich unbegründete Forderungen (z. B. durch sittenwidrige Kreditverträge) abgewehrt, Vergleiche mit Gläubigern angestrebt und Pfändungsschutzvorschriften angemahnt. Für die hiermit verbundene rechtliche Beratung bieten § 8 Absatz 2 Bundessozialhilfegesetz, § 27 SGB VIII, § 14 SGB I eine Grundlage; eine gerichtliche Vertretung kann nicht stattfinden.* * *
Schụld|ner|be|ra|tung, die: von Verbraucherverbänden, Selbsthilfeorganisationen, kommunalen Behörden o. Ä. durchgeführte Beratung für verschuldete od. überschuldete Personen.
Universal-Lexikon. 2012.